„Reichsbürger“ Peter Fitzek muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten antreten. Eine Anfechtung des Urteils war nicht erfolgreich.
„Reichsbürger“ Peter Fitzek muss ins Gefängnis. Dessen Revision wurde verworfen, wie das Landgericht Dessau-Roßlau mitteilte. Das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ist damit rechtskräftig. Zunächst hatte der MDR darüber berichtet.
Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Es sah als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr einen Fußtritt versetzte.
Nicht der erste Prozess
Gegen das Urteil war Fitzek vorgegangen. Doch das Landgericht Dessau-Roßlau verwarf die Berufung des Angeklagten im September 2024. Seine gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision hatte nun gleichfalls keinen Erfolg, wie das Oberlandesgericht Naumburg entschied.
Fitzek, der vor zwölf Jahren in Lutherstadt Wittenberg das „Königreich Deutschland“ ausgerufen und sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt hatte, stand in der Vergangenheit schon häufig vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, ohne Führerschein gefahren zu sein oder illegale Bankgeschäfte getätigt zu haben. Er wurde mehrfach verurteilt.
Fitzek stammt gebürtig aus Halle. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.