Zuletzt wurden immer häufiger deutsche Touristen in den USA festgesetzt. Nun gibt es einen neuen Fall, den eines Familienvaters. Doch der hat eigentlich eine Green Card.
Die Berichte über Deutsche, die in den USA in Abschiebehaft gesteckt wurden, mehren sich. Da ist etwa der Fall einer Tattoo-Künstlerin aus Berlin, die in den Vereinigten Staaten festgenommen wurde, nachdem sie in Mexiko im Urlaub war und zusammen mit einer Freundin einen Abstecher in die USA machen wollte. Weil die Beamten wegen der Tätowier-Utensilien in ihrem Gepäck offenbar davon ausgingen, dass sie ohne Genehmigung in den USA arbeiten wolle, nahmen sie sie fest.
Auch eine 22-jährige Studentin erhebt Vorwürfe gegen die Vereinigten Staaten. Trotz Touristenvisum sei sie am Flughafen festgenommen worden und in Abschiebehaft gekommen. Offenbar ohne Begründung. Als Tourist wurde auch Lucas Sielaff festgenommen, der mit seiner US-amerikanischen Verlobten von den USA nach Mexiko reisen wollte.
Nun wurde ein weiterer Fall bekannt – und dieses Mal traf es keinen Touristen. Denn Fabian Schmidt lebt seit 2007 in den USA, aktuell im Bundesstaat New Hampshire. Seit 2008 hat er dem Nachrichtenportal „GHB“ zufolge eine Green Card, die es ihm ermöglicht, unbefristet in den USA zu leben und zu arbeiten.
Laut „GHB“ wurde er nach der Rückreise aus Luxemburg am Bostoner Flughafen festgenommen und verhört. Warum, das wüsste seine Familie nicht, sagte seine Mutter Astrid, die zusammen mit ihrem Sohn in die USA gezogen ist. Sie erklärte, dass die Partnerin ihres Sohnes, eine US-Amerikanerin, ihn nach seiner Ankunft aus Luxemburg am Flughafen abholen wollte, aber vier Stunden wartete, ehe sie bei den Behörden anrief. Das Paar hat ein achtjähriges Kind.
34-jähriger Deutscher an Bostoner Flughafen festgenommen
In der Haft, die seit über einer Woche andauert, sei der 34-Jährige nicht gut behandelt worden. Man habe ihn angebrüllt, er habe sich ausziehen und auf den Boden legen müssen. Er sei kollabiert, worauf er in ein Krankenhaus gebracht wurde.
Ob die Vorwürfe stimmen, lässt sich nicht überprüfen. Das deutsche Auswärtige Amt bestätigte den Fall, nannte aber keine Details. Der Nachrichtenagentur DPA sagte es: „Klar ist: Wir erwarten von unseren Partnern, dass Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen und Inhaftierte menschenwürdig behandelt werden.“
Medien in den USA spekulieren, dass die Festnahme mit einem Drogendelikt aus dem Jahr 2015 zusammenhängen könnte. Damals wurde bei Schmidt, der zu dem Zeitpunkt in Kalifornien lebte, Marihuana gefunden. Weil sich wenig später die Rechtslage zu Marihuana in Kalifornien änderte, wurde die Anklage fallengelassen. Im Jahr 2022 hätte es dazu jedoch eine neue Anhörung gegeben, deren Einladung allerdings nicht an Schmidts neue Wohnadresse zugestellt wurde, sagte seine Mutter. Deshalb habe er den Termin verpasst.
Die Behörde CBP erklärte „GHB“ nur, dass die Beamten bei der Einreise „die nötigen Schritte“ unternehmen würden, wenn jemand einreisen möchte, bei dem es ein Drogendelikt gebe. Zum konkreten Fall äußerte sie sich nicht.
Da Schmidt eine Green Card besitzt, müsste sein Fall vor einem speziellen Migrationsgericht verhandelt werden. Die Trump-Regierung allein kann nicht veranlassen, dass Besitzer einer Green Card ausgewiesen werden. Aber sie versucht es. „Wir beobachten den alarmierenden Trend der Regierung, Menschen anzugreifen, die einen rechtlichen Einwanderungsstatus haben“, sagte Gregory Chen, der zu einem Zusammenschluss von Anwälten gehört, die sich mit Migrationsfragen befassen, dem Portal „GHB“.
Donald Trump hat die Einwanderungspolitik der USA verschärft
Dass Schmidt wegen eines so kleinen Deliktes wie dem Drogenbesitz ausgewiesen würde, wäre sehr ungewöhnlich, sagt Chen. Möglich wäre es aber.
Seitdem Donald Trump wieder Präsident ist, haben die USA ihre Abschiebe- und Einwanderungspolitik massiv verschärft. Erst am Wochenende wurden 300 Venezolaner, darunter Mitglieder des Verbrecherkartells Tren de Aragua, nach El Salvador abgeschoben – obwohl ein Richter einen vorläufigen Stopp für dieses Vorgehen angeordnet hatte.