Betrugsprozess: Im Prozess um German-Pellets-Pleite Ende in Sicht

Die Insolvenz des Holzverarbeiters German Pellets brachte Tausende Anleger um ihr Geld. Über zwei Jahre zog sich die strafrechtliche Aufarbeitung hin. Nun ist ein Urteil absehbar.

Im Mammutprozess um die Insolvenz und den Anlagenbetrug des Wismarer Holzverarbeiters German Pellets zeichnet sich für den angeklagten früheren Geschäftsführer eine Bewährungsstrafe ab. In ihren Plädoyers vor dem Landgericht in Schwerin verwiesen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf die zu Jahresbeginn erfolgte Verständigung aller Prozessbeteiligten. Für ein Geständnis war dem 68-Jährigen eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren in Aussicht gestellt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Die Anklagevertretung sprach sich für zwei Jahre aus, die Verteidigung verzichtete auf einen konkreten Antrag. 

Im Rahmen der Verständigung hatte sich die Staatsanwaltschaft bereiterklärt, als „Zeitpunkt des objektiven Eintritts der Insolvenz“ den 15. November 2015 statt, wie in der Anklageschrift vermerkt, März 2015 anzunehmen. Damit fielen laut Verteidigung 97 Prozent der ursprünglichen Vorwürfe weg. Im Gegenzug hatte der aus Hessen stammende Angeklagte die Insolvenzverschleppung zugegeben und dass er damit billigend in Kauf genommen habe, dass neue Anleger Geld verlieren. Mit der Ausgabe hoch verzinster sogenannter Genussscheine hatte er versucht, den Expansionskurs der in Europa und in den USA tätigen Unternehmensgruppe zu finanzieren. 

Für die German Pellets GmbH, nach eigenen Angaben einst Weltmarktführer bei Herstellung und Vertrieb von Holzpellets für Heizungen, war im Februar 2016 nach gescheiterten Erweiterungsplänen Insolvenzantrag gestellt worden. Da nur noch Geldanlagen zwischen November 2015 und Februar 2016 als strafrechtlich relevant bewertet würden und auch andere Vorwürfe fallengelassen worden seien, verringere sich die Schadenssumme von ursprünglich 77,3 Millionen auf 2,5 Millionen Euro, hieß von der Verteidigung. Das Urteil soll am 11. April verkündet werden.

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