Europäischer Gerichtshof urteilt über Verkauf von Staatsbürgerschaften in Malta

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) über die sogenannten goldenen Pässe für Malta. Ausländische Investoren können die maltesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Dazu müssen sie unter anderem 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten. Wegen dieser Regelung verklagte die EU-Kommission den Mittelmeerstaat. (Az. C-181/23)

Sie sieht eine Verletzung von europäischem Recht. Die Gewährung der Staatsbürgerschaft eines EU-Lands gegen Geld ohne wirklichen Bezug zu diesem Staat sei damit nicht vereinbar, argumentiert die Kommission. Der zuständige Generalanwalt sah das in seinem juristischen Gutachten anders. Er schlug im Oktober vor, die Klage abzuweisen. Die Richterinnen und Richter müssen sich daran aber nicht halten – nun fällt das Urteil.

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