Chris Brown wurde gegen Hinterlegung einer Millionen-Kaution freigelassen. Seine Welttournee kann trotz der Vorwürfe jetzt starten.
Ein Londoner Gericht hat den US-Sänger Chris Brown am Mittwoch unter strengen Auflagen auf Kaution freigelassen. Wie laut der Boulevardzeitung „The Sun“ aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, muss der Grammy-Gewinner für seine Freilassung eine Kaution in Höhe von insgesamt fünf Millionen Pfund (etwa 5,9 Mio. Euro) hinterlegen, wobei vier Millionen Pfund (ca. 4,7 Mio. Euro) sofort fällig sind. Die verbleibende Million muss innerhalb der nächsten sieben Tage gezahlt werden.
Brown war vergangene Woche im Lowry Hotel in Manchester überraschend festgenommen worden, nachdem er mit einem Privatjet in Großbritannien gelandet war. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2023 den Musikproduzenten Abraham Diaw im Londoner Nachtclub „Tape“ in Mayfair schwer verletzt zu haben.
Chris Brown: Strenge Auflagen für die Freilassung
Richter Tony Baumgartner vom Southwark Crown Court verhängte dem Bericht zufolge mehrere Bedingungen für Browns Freilassung. Neben der hohen Kaution muss der Sänger seinen Reisepass abgeben und darf keinen Kontakt zum Kläger Diaw oder zu einem Mitangeklagten aufnehmen. Außerdem ist es ihm untersagt, den Nachtclub „Tape“ zu betreten, in dem sich der Vorfall ereignet haben soll.
Laut Anklage soll Brown Diaw „mehrfach“ mit einer Flasche geschlagen haben, bevor er ihn durch die Bar gejagt und gemeinsam mit einer anderen Person geschlagen und getreten haben soll. Die mutmaßliche Attacke sei von Überwachungskameras in einem „überfüllten Club“ aufgezeichnet worden, hieß es vor Gericht. Trotz dieser schwerwiegenden Vorwürfe enthält die Kautionsvereinbarung eine besondere Regelung für Browns anstehende Welttournee.
Sonderregelung für die Tournee
Die Kautionsauflagen wurden so gestaltet, dass der „Loyal“-Interpret seine „Breezy Bowl XX“-Tour wie geplant antreten kann. Jedes Mal, wenn Brown für einen Auftritt ins Ausland reisen muss, darf er seinen Reisepass von der Polizei abholen und muss ihn einem Anwalt übergeben. Am Zielort muss das Dokument dann wiederum einem anderen Anwalt ausgehändigt werden, der es verwahrt, bis die Reise zum nächsten Konzertort ansteht.
Seine Tournee zum 20-jährigen Bühnenjubiläum soll am 8. Juni in Amsterdam beginnen. Bereits am 11. und am 13. Juni stehen mit Hamburg und Frankfurt auch zwei Deutschland-Termine auf der Tournee-Liste. Die Großbritannien-Etappe startet dann am 15. Juni mit zwei Konzerten in Manchester, gefolgt von Auftritten in Cardiff, London, Birmingham und Glasgow. Ab dem 30. Juli wird Brown in Nordamerika auf Tour sein.
Gerichtsverfahren wird fortgesetzt
Für den 20. Juni ist der nächste Gerichtstermin angesetzt. Dann wird Brown gemeinsam mit seinem Mitangeklagten erscheinen müssen. Ein weiterer Termin ist für den 24. Oktober anberaumt, zu dem der Sänger ebenfalls in Großbritannien anwesend sein muss. Am vergangenen Freitag war Brown zunächst dem Amtsgericht in Manchester vorgeführt worden. Die dortige Richterin Joanne Hirst bezeichnete den Fall als „zu schwerwiegend“ für ihr Gericht und verwies ihn an den Southwark Crown Court.
Chris Brown ist für Hits wie „Run It“ und „Under the Influence“ bekannt, aber auch für seine problematische Vergangenheit. Im Jahr 2009 wurde er wegen eines tätlichen Angriffs auf seine damalige Freundin Rihanna verurteilt. Seitdem hatte er immer wieder rechtliche Probleme, darunter weitere Vorwürfe häuslicher Gewalt und Klagen wegen Körperverletzung.