Plädoyers: Lebenslange Haftstrafe nach Axtmord in Kassel gefordert

Mit einer Axt soll er sein Opfer im Schlaf erschlagen haben. Zum genauen Tatablauf gibt es zwei Ansichten.

Im Prozess um einen mutmaßlichen Axtmord in Kassel fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Diese Forderung erhob die Anklageseite in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Kassel. Sie sind demnach davon überzeugt, dass der 29-Jährige seinen Mitbewohner aus Eifersucht mit zwei Axthieben ermordete, als dieser schlief. Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren aus.

Der Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, den 29-Jährigen im Juni 2024 umgebracht zu haben. Er hatte zudem angegeben, dass der Tat ein Streit über Kokain unmittelbar vorausgegangen sei. In diesem zentralen Punkt unterscheiden sie die Auffassungen über das Tatgeschehen zwischen der Verteidigung und der Anklageseite.

Der Angeklagte habe berechnend und kalkuliert gehandelt, sagte Nebenklageanwalt Christopher Posch. In entscheidenden Punkten sei er in seinem Geständnis von der Wahrheit abgewichen. Die Staatsanwältin führte dazu Indizien an, die aus ihrer Sicht dafür sprechen, dass das Opfer während der Tat schlief.

Verteidiger betont Drogen– und Alkoholkonsum

Verteidiger Marcus Mauermann sah in seinem Plädoyer hingegen Indizien für die Darstellung des Angeklagten. Er betonte zudem den starken Drogen- und Alkoholkonsum seines Mandanten. Er gehe zudem davon aus, dass der Angeklagte unter Wahnvorstellungen durch den Konsum von Kokain leide.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte abermals für die Tat, gelobte Besserung und kündigte an, das Urteil akzeptieren zu wollen. 

Die Angehörigen des Opfers lobte der Verteidiger für ihr würdevolles Auftreten während des Prozesses und sprach ihnen sein Mitgefühl aus. Die Familie des Toten trug weiße T-Shits mit einem Bild des Opfers und der Aufschrift „Wir glauben an die Gerechtigkeit“. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.

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