Pandemie-Hilfen: Sachsen setzt Corona-Rückzahlung aus

Unternehmer hatten über Schwierigkeiten geklagt. Wirtschaftsminister Panter will ihnen eine Atempause verschaffen.

In Sachsen werden vorerst keine Corona-Wirtschaftshilfen zurückgefordert. Das Wirtschaftsministerium habe veranlasst, dass die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Rückforderungen ab sofort vorläufig aussetzt, heißt es in einer Mitteilung. Das betrifft demnach das Programm „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und die Überbrückungshilfe des Bundes. 

Viele Unternehmer hätten ihn in den vergangenen Wochen darauf angesprochen, dass die Rückforderungen in der aktuellen Lage eine große Herausforderung darstellten, sagte Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD). „Es sind Existenzängste entstanden.“ 

Soweit es rechtlich möglich ist, wolle man unnötige Härten für Unternehmer vermeiden. Die Details müssen den Angaben nach in den nächsten Tagen noch geklärt werden. „Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause“, sagte Panter. 

Grüne hatten Moratorium gefordert

Die Grünen hatten zuvor ein solches Moratorium mit einem Antrag im Landtag eingefordert. „Es sollte in unser aller Sinne sein, nicht nur zahlreiche Insolvenzen zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Fairness des Staates zu stärken“, sagte der Abgeordnete Wolfram Günther am Montag laut einer Mitteilung. Die aktuelle Situation erfordere unmittelbares Handeln. Weitergehende Forderungen in dieser Richtung hatten zuvor schon die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erhoben. 

Der CDU-Wirtschaftspolitiker Kay Ritter begrüßte die jetzige Regelung. „Im dritten Jahr der Rezension wollen wir den Unternehmen durch das Moratorium die Möglichkeit geben, etwas Zeit zu gewinnen“, sagte er laut einer Mitteilung. Gleichwohl sei man verpflichtet mit dem Steuergeld der Bürger sorgsam umzugehen.

Veränderte Konditionen und klare Regeln im Gespräch

Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen sind laut Ministerium zwar nicht möglich, SAB und Ministerium prüfen aber „konkrete Optionen“. Im Gespräch seien beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt. Auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht.

Im Rahmen der Programme wurden in Sachsen insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro an fast 98.000 Empfänger ausgezahlt – das entspricht fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen. Bei rund 27.600 Fällen befinden sich die Rückforderungsvorgänge aktuell in Bearbeitung, 29.000 weitere Rückforderungen werden erwartet. In mehr als 49.000 Fällen sind die Vorgänge bereits abgeschlossen.

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