Die Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht ist wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag kompliziert. Die Parteien hakeln sich Jetzt melden sich auch noch Bischöfe zu Wort.
Vor der Abstimmung im Bundestag über drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht am Freitag haben sich zwei bayerische Bischöfe zu Wort gemeldet. Der Bischof des Bistums Passau, Stefan Oster, und sein Regensburger Kollege Rudolf Voderholzer verlangten in einer gemeinsamen Erklärung vehement einen Schutz ungeborenen Lebens – ohne allerdings Namen einzelner Kandidaten oder Kandidatinnen zu nennen.
Plädoyer gegen Abtreibung
„Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, heißt es in der Mitteilung. „Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.“
Und: „Jede Relativierung von Artikel 1 des Grundgesetzes muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.“
Jedem Menschen werde unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon dürfe es unter keinen Umständen geben. „Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates“, heißt es weiter in der Mitteilung. Es dürfe in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben. Das Grundgesetz sei „maximal inklusiv“.
Manche in Union kritisch bei SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf
Die Union schlägt für das höchste deutsche Gericht den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Die SPD hat die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold nominiert. Insbesondere gegen Brosius-Gersdorf gibt es Widerstand in den Reihen der Union, auch wegen ihrer liberalen Haltung zur Abtreibung. Die Rechtswissenschaftlerin gilt vielen in der Union als zu links.
Union und SPD verfügen im Bundestag auch zusammen mit den Grünen nicht über die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl von Verfassungsrichtern nötig ist. Das bedeutet, dass Stimmen von AfD oder Linken den Ausschlag geben könnten.
Bundestag zum Wahlausschuss Bundesverfassungsgericht zu Richterwahl und anderen Fragen Bundesverfassungsgerichtsgesetz