Abstammungsrecht: Hubig befürwortet gemeinsame Mutterschaft für Frauenpaare

Die gelebte gesellschaftliche Realität solle sich im Familienrecht widerspiegeln, findet die Bundesjustizministerin. Für Hubig gehört dazu auch die gemeinsame Mutterschaft von zwei Frauen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig würde lesbischen Paaren mit Kind gerne eine gemeinsame Elternschaft von Anfang an ermöglichen. „Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. 

Aktuell ist die Rechtslage so, dass die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt bringt, dieses adoptieren muss, um rechtlicher Elternteil zu werden. „Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien“, kritisiert die Ministerin. Zudem könne diese Regelung bittere Folgen für das Kind haben, wenn die Mutter bei oder kurz nach der Geburt stirbt: „Dann hat es unter Umständen gar kein Elternteil.“

Ampel-Reform kam nicht mehr zustande 

Konkrete Pläne für eine Co-Mutterschaft gab es im Bundesjustizministerium bereits im Herbst 2024. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wurden sie jedoch nicht umgesetzt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht diesbezüglich keine Änderungen im Abstammungsrecht vor. Generell werde man sich bei etwaigen Reformen im Familienrecht „vom Wohl des Kindes leiten lassen“, heißt es hier nur recht allgemein.

Hubig hält eine Änderung an dieser Stelle jedoch für sinnvoll, auch mit Verweis auf anhängige Verfahren zur Co-Mutterschaft. „Mehrere deutsche Gerichte halten das geltende Abstammungsrecht in diesem Punkt für verfassungswidrig“, sagt die Ministerin, die vor ihrem Wechsel nach Berlin Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz war. Sie würde sich wünschen, „dass wir für sinnvolle Reformen des Familienrechts nicht erst warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns dazu eine Aufforderung schickt“. 

Keine neue „Verantwortungsgemeinschaft“

Die notariell beurkundete „Verantwortungsgemeinschaft“, ein anderes Vorhaben von Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP), das nicht in die Tat umgesetzt wurde, hält die Ministerin dagegen für verzichtbar. Dabei ging es um Menschen, die keine Liebesbeziehung haben, aber füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen wollen. Als Beispiele hatte Buschmann damals Alleinerziehende genannt, die sich gegenseitig unterstützen, oder alleinstehende Seniorinnen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. 

„Das klang für viele erstmal zeitgemäß“, sagte Hubig. Doch die Idee sei wohl nicht ausgereift gewesen. Rückmeldungen aus Gesellschaft und Wissenschaft hätten gezeigt, dass niemand dieses neue Rechtsinstitut brauche. Der Mehrwert wäre allenfalls ein symbolischer gewesen.

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