Niedrigwasser: Potsdam untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Seen

Wer sein Grundstück gerade im Sommer mit See- oder Flusswasser aus Potsdam gießen möchte, muss dafür nun mit hohen Geldbußen rechnen.

Neben anderen Landkreisen hat nun auch Potsdam die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen zum Zweck der Bewässerung untersagt. „Die bisher im ersten Halbjahr des Jahres 2025 im Land Brandenburg gefallenen Niederschläge liegen erheblich unter dem langjährigen Mittel und haben zu einem Absinken der Grundwasserstände geführt“, teilte die Landeshauptstadt dazu mit. 

Das Abpumpverbot gilt den Angaben zufolge ab sofort und bis zum 10. Oktober 2025. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

Ähnliche Verfügungen gibt es nach Angaben des Umweltministeriums bereits in einer Vielzahl an brandenburgischen Landkreisen und Städten. Ausgenommen sind demnach die Prignitz, Teltow-Fläming, Oberhavel, die Uckermark und Frankfurt (Oder). In Ostprignitz-Ruppin werde derzeit eine Verfügung vorbereitet.

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