Wasser: Neues Wassergesetz stärkt Gewässerschutz – Gebühren steigen

Ein trockenes Frühjahr und der aktuelle Wasserstand der Elbe zeigen, dass es häufiger an Niederschlägen mangelt. Die Folgen des Klimawandels sind ein Grund für die Änderung des Landeswassergesetzes.

Die von der Landesregierung geplante Änderung des Landeswassergesetzes trifft auch im Landtag auf Kritik. Redner von CDU, AfD und FDP beklagten die damit verbundenen Zusatzkosten, insbesondere für Agrarbetriebe, aber auch für Privathaushalte. Den Grünen hingegen gehen die Änderungen nicht weit genug. 

„Der Gesetzentwurf ist ein kleines Pflaster auf einer Wunde, die eigentlich eine umfassende Operation benötigt“, sagt der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe bei der Einbringung des Gesetzentwurfs. So fehlten konkrete Regelungen zum Moorschutz. Auch beim Thema Wasserrückhalt in der Landschaft gebe es dringenden Handlungsbedarf, Zielvorgaben oder Fristen dazu fehlten vollständig.

Grundlegende Gesetzesreform mit Gebührenerhöhung

Als Reaktion auf die klimatischen Veränderungen und wachsende Belastungen des Grundwassers hatte die rot-rote Landesregierung eine grundlegende Reform des seit 1992 geltenden Landeswassergesetz auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen den Gewässerschutz, die Wassernutzung und auch den Küstenschutz. 

Laut Umweltministerium erhöhen sich mit der Anhebung der Entnahmegebühr für Trinkwasser von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter die Einnahmen des Landes von aktuell 11 Millionen auf etwa 21 Millionen Euro im Jahr. Das Geld soll vollständig dem Gewässerschutz zugutekommen. Für Haushalte bedeute die Gebührenanhebung voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie müsse künftig etwa 15 Euro pro Jahr mehr zahlen, hieß es.

Landwirte sollen für Beregnung zahlen

Dem Gesetzentwurf zufolge gibt es zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Demnach sind in fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen tiefes Pflügen und Düngen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Damit soll die Qualität des Trinkwassers gesichert werden. 

Agrarbetriebe sollen künftig – wie in anderen Ländern schon üblich – das Wasser für die Beregnung ihrer Äcker bezahlen. Dagegen hatte sich Protest unter Landwirten geregt. Für Oberflächenwasser werden 2 Cent je Kubikmeter fällig, für Grundwasser 6 Cent. Ausgenommen seien effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau. Laut Ministerium sind landesweit etwa 25.000 Hektar und damit weniger als zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Beregnung.

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