Eine Flüchtlingsunterkunft brennt bis auf das Fundament ab. Mehrere Bewohner werden verletzt. Der Angeklagte bestreitet zu Prozessbeginn die Tat – und beschuldigt andere Bewohner in der Unterkunft.
Im Mordprozess um einen Brand in einer Flüchtlingsunterkunft mit mehreren Verletzten hat der Angeklagte zu Prozessbeginn die Tat bestritten. In einer Erklärung vor dem Landgericht Aachen beschuldigte er stattdessen zwei Mitbewohner der Unterkunft, das Feuer gelegt zu haben. Nachdem die beiden Mitbewohner ihm gesagt hätten, dass sie die Unterkunft abbrennen wollen, sei er in sein Zimmer gegangen und in einen tiefen Schlaf gefallen, erklärte der 35-Jährige über seine Anwältin vor Gericht. Dem Algerier werden versuchter Mord in zehn Fällen sowie schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Am 23. November 2024 war in Schleiden (Kreis Euskirchen) eine Flüchtlingsunterkunft bis auf das Fundament abgebrannt. Mehrere Bewohner wurden durch Rauch leicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor, das Feuer gelegt zu haben, weil er in eine Einrichtung nach Bonn zurückgebracht werden wollte. Von dort war er laut Anklage wegen „untragbaren Verhaltens“ in die abgelegene Unterkunft in der Eifel verlegt worden. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe.
In dem Prozess vor der 1. Schwurgerichtskammer geht es auch um die Schuldfähigkeit des Mannes. Er soll seit langem an einer psychiatrischen Erkrankung leiden. Nach eigenen Angaben konsumiert er regelmäßig Cannabis und Kokain. Laut Anklage soll dem Angeklagten bewusst gewesen sein, dass sich außer ihm zehn weitere Menschen in dem Gebäude aufhielten.