Betrugsverfahren: Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Ballweg

Im monatelangen Betrugsprozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg steht das Finale an: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe.

Im Betrugsprozess gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte werde als Opfer inszeniert, sehe sich selbst als Märtyrer an im Kampf gegen einen Unrechtsstaat, sagte die Staatsanwältin in Stuttgart. „In Wahrheit steht ein gewöhnlicher Angeklagter vor Gericht.“ Neben der Freiheitsstrafe fordert die Anklagebehörde die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro – dabei soll es sich um Gelder handeln, die Ballweg für seine Bewegung eingeworben, aber für eigene Zwecke verwendet haben soll. 

Der 50-jährige Unternehmer Ballweg steht seit Monaten wegen versuchten Betrugs und mehreren Steuerdelikten vor Gericht. Das Landgericht hatte bereits im Frühjahr eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen – wegen Geringfügigkeit. Die Richter hatten argumentiert, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Am Nachmittag will die Verteidigung plädieren. 

Mehr als eine halbe Million für private Zwecke?

Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro von Tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung von Geldern getäuscht haben. Die Ankläger werfen ihm vor, mehr als eine halbe Million für private Zwecke verwendet zu haben.

Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken„-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballweg ist nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil einigen Spendern wohl gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

„Querdenken“-Initiator saß monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Beginn an zurückgewiesen. Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft – die Behörden sahen Fluchtgefahr. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde er entlassen.

Die „Querdenken“-Bewegung war während der Corona-Pandemie in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Die Demonstrationen richteten sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei kam es auch zu Angriffen auf Polizisten und Medienvertreter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

wir-informieren-sie24.com © 2025

DE276860132 | Eichenstraße 34, 65933, Frankfurt am Main | +4969 94146668 | [email protected]

Datenschutzerklaerung|Datenschutzbestimmungen|Allgemeine Geschäftsbedingungen|Impressum