Justiz: 5,8 Millionen Euro aus Geldauflagen für die Gemeinnützigkeit

Viel Geld floss im vergangenen Jahr in Niedersachsen aus Geldauflagen an soziale, ökologische und karitative Projekte. Bestimmte Einrichtungen profitierten besonders.

Gemeinnützige Einrichtungen in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr rund 5,78 Millionen Euro aus Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren erhalten. Damit liegt der Betrag rund 207.000 Euro höher als im Vorjahr 2023 und stellt den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre dar, wie das Justizministerium des Landes mitteilte.

Die größten Summen für eine einzelne Einrichtung gingen demnach an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit knapp 290.000 Euro, das Kinderhospiz Löwenherz in Syke mit etwa 245.000 Euro sowie an den Verein Weißer Ring mit rund 122.000 Euro.

Viel Geld für beeinträchtigte Kinder und die Jugendhilfe

Am meisten profitierten demnach Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens mit rund 1,33 Millionen Euro. Es folgten Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder (etwa 1,08 Millionen Euro), Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe (916.000 Euro), die Straffälligenhilfe (460.000 Euro), die Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit (415.000 Euro), Natur- und Umweltschutzeinrichtungen (361.000 Euro) und die Suchtgefährdetenhilfe (167.000 Euro).

Solche Geldauflagen können Gerichte oder Staatsanwaltschaften etwa bei Verfahrenseinstellungen oder Bewährungsstrafen anordnen. Ob die auferlegten Summen tatsächlich gezahlt werden, ist dabei nicht garantiert. Bei Ausbleiben kann das Verfahren fortgesetzt oder die Strafaussetzung widerrufen werden.

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