Sommerferien: Ferienjobs: 7 Tipps für Schüler und Studenten

Bald beginnen die Sommerferien. Schülerinnen und Schüler können mit Ferienjobs ihr Taschengeld verbessern. Auch Studierende können ihre Finanzen verbessern. Was sollten sie beachten?

Kellnern, Regale einräumen oder am Fließband arbeiten: In den Ende Juli beginnenden Sommerferien in Baden-Württemberg können sich Schülerinnen und Schüler mit Ferienjobs ordentlich was dazuverdienen. Auch Studentinnen und Studenten können das während der Semesterferien tun. 

Doch was müssen sie dabei beachten? Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat auf Anfrage Auskunft zu den wichtigsten Punkten gegeben. Eine Übersicht. 

Alter

Es gelte das Jugendarbeitsschutzgesetz, teilte die Regionaldirektion mit. Demnach seien unter 13 Jahren keine Ferienjobs möglich. Ab 13 Jahren seien leichte Tätigkeiten wie beispielsweise Zeitungen austragen oder Babysitten erlaubt, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. Jugendliche ab 15 Jahren dürften in den Ferien voll arbeiten, aber nur bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.

Arbeitszeiten

Die 13- bis 15-Jährigen dürfen laut Regionaldirektion maximal zwei Stunden täglich von 8 bis 18 Uhr arbeiten. Die maximale Arbeitszeit von Jugendlichen ab 15 Jahren betrage acht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – und zwar zwischen 6 und 20 Uhr. Nicht erlaubt sei die Arbeit an Wochenenden, mit Ausnahmen in der Gastronomie, Pflege oder Landwirtschaft. Für Volljährige gälten die „normalen“ Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, also maximal acht Stunden pro Tag, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden. 

Arbeitsvertrag

Auch bei kurzfristiger oder saisonaler Beschäftigung müsse nach dem deutschen Arbeitsrecht ein Arbeitsverhältnis schriftlich dokumentiert werden, hieß es von der Regionaldirektion. Ein Arbeitsvertrag sei also verpflichtend, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müsse dieser von den Eltern unterschrieben werden. 

Diese Punkte sollten darin festgehalten werden: Name und Anschrift von beiden Vertragsparteien, Beginn und Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Pausenregelung und Hinweise zum Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz

Arbeitgeber müssten das Alter der Ferienjobber prüfen und auf die erlaubten Arbeitszeiten, Pausenregelungen und die Arbeitsdauer pro Jahr achten. Vor Arbeitsbeginn müsse eine Sicherheitsunterweisung erfolgen. Wenn es die Tätigkeit erfordert, müsse der Arbeitgeber eine Schutzkleidung stellen.

Urlaub

Ferienjobber haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub, allerdings nur dann, wenn sie länger als einen Monat arbeiten, wie die Regionaldirektion mitteilte. Bei kürzeren Einsätzen bestehe in der Regel kein Urlaubsanspruch.

Versicherung

Ferienjobber seien automatisch unfallversichert, sobald sie in einem Betrieb arbeiten. Die Beiträge zahle ausschließlich der Arbeitgeber, so die Regionaldirektion. 

Mindestlohn

Der Mindestlohn gelte laut Regionaldirektion nur für volljährige Ferienjobber. Er liegt aktuell bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Ferienjobber unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Berufsausbildung hätten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Arbeitgeber könnten den Lohn frei vereinbaren – er müsse allerdings „angemessen“ sein. Der „angemessene“ Lohn liege häufig zwischen acht bis 12 Euro pro Stunde – je nach Branche und Tätigkeit. Gegebenenfalls sei bei der Entlohnung von Ferienjobbern auch ein Tarifvertrag zu beachten.

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