Urteil: Lange Haftstrafen im Autoraser-Prozess

Nach Überzeugung des Gerichts war es ein illegales Autorennen über 570 Meter. In 16 Sekunden wurde dabei das Leben einer jungen Familie zerstört. Entsprechend fallen die Strafen aus.

Im Prozess um ein illegales Autorennen, bei dem vor knapp einem Jahr in Hamburg ein zweijähriges Kind getötet wurde, hat das Landgericht lange Haftstrafen verhängt. Die 23 und 25 Jahre alten Angeklagten wurden wegen Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu Gefängnisstrafen von siebeneinhalb beziehungsweise sieben Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung der beiden Deutschen zu lebenslanger Haft wegen Mordes verlangt. Dem folgte das Gericht nicht. „Die beiden Angeklagten sind aber keine Mörder, weil sie weder mit einem Verletzungsvorsatz noch mit einem Tötungsvorsatz handelten“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner rund einstündigen Urteilsbegründung.

Die Verurteilten hatten sich Ende August vergangenen Jahres mit ihren Autos auf dem Schiffbeker Weg in Hamburg-Billstedt ein Rennen geliefert. Sie waren laut Anklage mit weit über 150 km/h unterwegs, als das Auto der Familie des getöteten Kindes auf die Straße einbog – auf der Rückbank der kleine Junge und sein Zwilling in ihren Kindersitzen. Bei der Kollision starb der eine Zwilling, der andere wurde ebenso wie die Mutter schwer verletzt.

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