Teure Laptops und Handys werden heutzutage oft beim Elektronikhändler bestellt. Gefällt das Gerät nicht, kann man es zurückschicken.
Beim Rückversand von teuren Elektronikartikeln an die Händler kommt es nach Einschätzung der Berliner Verbraucherzentrale derzeit zu einer Häufung von Diebstahls- und Betrugsfällen – daher wird zu konkreten Vorsichtsmaßnahmen geraten. So würden immer wieder Laptops oder Smartphones, bei denen ein Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch mache, auf dem Versandweg abhandenkommen, sagte Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin.
„Das kommt gerade häufiger vor und wird uns dann berichtet. Daher wollen wir die Menschen sensibilisieren.“ Konkrete Zahlen dazu lägen aber nicht vor. Das Paket verschwinde aber nicht einfach, sondern komme bei der Firma an – allerdings mit einem anderen, wertlosen Inhalt, sagte Götze. Irgendwo auf dem Versandweg sei in einem solchen Fall der Karton geöffnet und der Inhalt ausgetauscht worden.
Manche Firma weigere sich dann, den Kaufpreis zu erstatten und behaupte, der Käufer habe die falsche Ware eingepackt. Götze empfiehlt: „Beim Verpacken und der Abgabe zum Zurückschicken sollte man einen Zeugen dabeihaben. Auch Fotos und Videoaufnahmen sind nützlich.“ Sollte es zu einem Streit vor Gericht um die Kaufsumme kommen, stehe ein Käufer mit Zeugen und Videos besser da. Der Händler sei dann verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. „Wir empfehlen auch, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten.“