Urteil: Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun

Die Bundesregierung muss mehr gegen die Belastung von Grundwasser mit Nitrat aus der Landwirtschaft unternehmen. Die geltende Düngeverordnung reicht nicht aus, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Die Bundesregierung soll nun ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern erstellen. Das Gericht gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte eine Überprüfung der Auswirkungen des Urteils auf die Düngeverordnung an.

Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Laut deutschem Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.

Dagegen klagte die Deutsche Umwelthilfe, die nun von einem „bahnbrechenden Erfolg“ sprach. Sie war gegen die Regierung vor Gericht gezogen, weil Deutschland ihrer Auffassung nach seine Pflichten aus der europäischen Nitratrichtlinie nicht erfüllt. Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Aktionsprogramme zum Schutz von Gewässern vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzustellen und diese alle vier Jahre fortzuschreiben.

„Jetzt ist die Bundesregierung gezwungen, ein Programm aufzustellen, das diesen Namen auch verdient“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner. Er forderte, „dass jetzt endlich die Kernprobleme angegangen werden, allen voran die Überdüngung aus der industriellen Tierhaltung“.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage zunächst keinen Erfolg gehabt. Die Umwelthilfe legte daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und beantragte, dass ein nationales Aktionsprogramm erstellt wird. Dem gab das Gericht nun statt. Das Aktionsprogramm müsse zum Ziel haben, die Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft so zu reduzieren, dass Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalte. In einem zweiten Schritt soll dies zu einer Änderung der Düngeverordnung führen.

„Der Einsatz von Düngemittel in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Bodenfruchtbarkeit und die Versorgung von Pflanzen mit Nährstoffen zu sichern“, betonte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. „Gleichwohl wissen wir natürlich, dass in einigen Regionen die Gewässer durch hohe Nitratbelastung gefährdet sind.“

Eine „Fortschreibung“ der Düngeverordnung werde wie in der EU-Nitratrichtlinie vorgesehen passieren, sagte der Sprecher weiter. Zuletzt sei das Gesetz 2017 und 2020 aktualisiert worden. „Sobald die Urteilsgründe vorliegen, prüfen wir die Auswirkungen des Urteils auf die Weiterentwicklung der Verordnung.“

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte im vergangenen Jahr eine Reform des Düngegesetzes auf den Weg gebracht, die strengere Vorgaben für Landwirte vorsah. Das Gesetz scheiterte aber im Bundesrat, mehrere Länder kritisierten vor allem, dass damit unnötige Bürokratie entstehe. Der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kündigte dann an, die Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe zu lockern.

Im Detail geht es vor allem um die sogenannte Stoffstrombilanz – die Pflicht für Betriebe, die Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu dokumentieren. Özdemir wollte diese Pflicht mehr Betrieben auferlegen, Rainer will sie gänzlich abschaffen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte strengere Düngeregeln: „Das Urteil (des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, wie wichtig verbindliche und nachhaltige Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung sind“, erklärte BDEW-Chef Martin Weyand. „Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz.“

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