Jimi Blue Ochsenknecht wird im Gefangenentransporter über Tage durch Deutschland gefahren. Ziemlich hart für den Vorwurf Betrug – oder nicht? Ein Strafverteidiger gibt Antworten.
Jimi Blue Ochsenknecht sitzt seit dem 25. Juni 2025 in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen entschied die Hamburger Justiz nun, dass der Promi-Sohn an Österreich ausgeliefert wird, wo er per internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Betrug wegen einer nicht beglichenen Partyrechung von rund 14.000 Euro aus dem Jahr 2021 lautet der Vorwurf.
Ochsenknecht wird per Gefangenentransport ins Nachbarland überstellt, eine mehrtägige Fahrt mit zahlreichen Stopps. Zeit, die der 33-Jährige möglicherweise zwischen verurteilten Gewaltverbrechern in einem Bus verbringt. Ist das gerechtfertigt oder übertreibt die deutsche Justiz damit? Der stern hat mit dem Strafverteidiger Friedrich Fülscher über den Fall Jimi Blue Ochsenknecht gesprochen.
Seit rund zwei Wochen sitzt Ochsenknecht in Untersuchungshaft, obwohl die offene Rechnung direkt nach seiner Verhaftung von seiner Ex-Freundin beglichen wurde, warum muss er trotzdem hinter Gittern bleiben?
Die nachträgliche Zahlung lässt den Betrugstatbestand nicht entfallen. Herrn Ochsenknecht wird ein sogenannter Eingehungsbetrug vorgeworfen, das heißt, schon beim Eingehen der Verbindlichkeiten keine Zahlungsabsicht oder Zahlungsmöglichkeit gehabt zu haben. Die jetzige Zahlung kann allenfalls im Rahmen der konkreten Strafzumessung berücksichtigt werden.
Die Hamburger Justiz liefert ihn nun nach Österreich aus, warum ist das nötig?
Der Tatort liegt in Österreich. Man möchte ihm dort den Prozess machen. Die Staatsanwaltschaft geht von bestehender Fluchtgefahr aus, also dass sich Herr Ochsenknecht wahrscheinlich dem Verfahren entziehen wird. Aus diesem Grund gab es dann einen internationalen Haftbefehl, der in Deutschland vollstreckt wurde.
Jimi Blue Ochsenknecht wird offenbar in einem Gefangenentransport gefahren, wie sieht es in so einem Bus aus?
Das kommt aus das jeweilige Modell an. Meistens hat es die Größe eines Reisebusses. In diesem gibt es kleine Kabinen, in denen die Inhaftierten einzeln untergebracht sind.
Dr. Friedrich Fülscher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Dozent für Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Law School. Dr. Fülscher gilt als einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands. Sein wohl prominentester Fall ist die Verteidigung des Angeklagten Christian B im Fall „Maddie“
© Contra.Strafverteidiger
Warum dauert das tagelang und weshalb wird er nicht nach Österreich geflogen?
Das liegt daran, dass kein Direkttransport erfolgt. Einzelne Busse fahren immer an festen Tagen zwischen festgelegten Justizvollzugsanstalten. Für jeden Inhaftierten wird dann eine Route festgelegt mit entsprechenden Zwischenstationen. Als Beispiel: Ein Inhaftierter soll von der JVA A in die JVA C. Montags gibt es Transporte von der JVA A zur JVA B. Freitags von der JVA B zur JVA C. Eine direkte Verbindung A nach C existiert nicht. Der Inhaftierte wird dann von A nach B gebracht, muss dort die Woche über bleiben und Freitag geht es dann weiter zur JVA C.
Mit was für Straftätern sitzt Jimi Blue Ochsenknecht im Bus zusammen?
Das können sowohl andere Untersuchungshäftlinge sein, für welche selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, als auch bereits rechtskräftig Verurteilte. Hinsichtlich der Tatvorwürfe gibt es keine Einschränkungen.
Ein mutmaßlicher Betrüger wird also in Deutschland von der Justiz gleichbehandelt wie ein Mörder, Vergewaltiger oder Pädophiler? Warum ist das so?
Jeder Beschuldigte – gleich welcher Tatvorwurf – hat dieselben Verfahrensgrundrechte. Das bedeutet aber nicht, dass alle Tatverdächtige gleichbehandelt werden. Es bedeutet nur, dass ihnen dieselben prozessualen Rechte zustehen, egal wie schwer die Tat ist. Die Strafrahmen der einzelnen Delikte unterscheiden sich jedoch ganz erheblich. Die Taten werden also keineswegs gleich bestraft, sondern nur gleich prozessiert, das heißt mit gleichen Grundrechten im Verfahren behandelt. Obwohl alle Beschuldigten im Verfahren dieselben Rechte haben, unterscheiden sich aber zum Beispiel die Haftbedingungen zum Beispiel Sicherheitsstufen, Haftbeschränkungen, Abteilungen et cetera. Ganz so pauschal kann man das also nicht sagen.
Bis er in Österreich ankommt, sind dann schon an die drei Wochen Untersuchungshaft rum, ist die Länge nicht unzumutbar?
Untersuchungshaft hat grundsätzlich nach deutschem Recht keine feste Obergrenze, solange sie verhältnismäßig ist. Nach sechs Monaten prüft hier das zuständige Oberlandesgericht, ob dies der Fall ist. Wie sich das in Österreich verhält, weiß ich nicht. Allgemein unterscheiden sich die Rechtssysteme nicht großartig.
Gibt es eine Obergrenze, wie lange so ein Transport dauern darf?
Nein. Für den Transport an sich gibt es keine Grenzen. Letztlich befindet sich Herr Ochsenknecht in Deutschland in sogenannter Auslieferungshaft. Auch diese muss verhältnismäßig sein. Braucht ein Staat zur Auslieferung zu lange und wiegt der Vorwurf nicht schwer, könnte diese Verhältnismäßigkeit schnell nicht mehr vorliegen.
Es gibt die Kritik, hier solle ein Exempel statuiert werden, die Hamburger Justiz führe Jimi Blue Ochsenknecht mit ihren Entscheidungen wie ein Zirkuspferd durch die mediale Manege. Was sagen Sie dazu?
Der internationale Haftbefehl ist grundsätzlich erst mal zu vollstrecken. Die Entscheidung auszuliefern ist ebenfalls rechtlich korrekt. Letztlich handelt die Justiz hier als verlängerter Arm der Österreicher.
Wie wird es für Ochsenknecht weitergehen, wenn er in Österreich angekommen ist?
Da ein dringender Tatverdacht angenommen wurde, kann er wohl mit einer Anklage rechnen. Vor dem zuständigen Gericht wird dann im Rahmen einer Hauptverhandlung geprüft, ob die Vorwürfe zutreffen.