Antrag der Anklagebehörde: Mitte Oktober Verfahren gegen Angreifer von Aschaffenburg

Wie aus dem Nichts greift ein Mann im Januar Kinder in einem Aschaffenburger Park an. Zwei Menschen sterben. Im Oktober soll der Beschuldigte nun vor Gericht kommen.

Das Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Aschaffenburg beginnt am 16. Oktober. Das teilte das Landgericht Aschaffenburg mit. Insgesamt sind sechs Verhandlungstermine bis zum 30. Oktober angesetzt. 

Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt. 

Zwei Tote nach Attacke – Angreifer wohl psychisch krank 

Der Afghane soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. 

Der Beschuldigte soll nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Behörde hatte deshalb einen Antrag auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren beim Landgericht eingereicht. Ein Psychiater hatte dem Flüchtling nach der Gewalttat eine psychische Erkrankung attestiert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor. Bisher ist der Mann vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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