Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Kassel verkaufte Führerscheine an Menschen, obwohl sie keine Prüfung abgelegt hatten. Der 26-Jährige geht dafür mehr als vier Jahre ins Gefängnis.
Weil er als Mitglied einer Bande illegal Führerscheine verkauft hat, ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle der Stadt Kassel zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der heute 26-Jährige mehr als 100 Personen einen Führerschein ausgestellt hat, obwohl sie keine Prüfung abgelegt hatten. Es sprach ihn wegen Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt in 109 Fällen schuldig.
Angeklagter räumte Taten ein
Zuvor hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte ein, als Mitglied einer vierköpfigen Bande im Zeitraum von Februar 2018 bis Juni 2019 die Führerscheine unrechtmäßig ausgestellt zu haben. Er sei durch eine Art Freundschaftsleistung in die Sache hineingeraten. „Dann hat sich eine Art Abwärtsspirale entwickelt, wo ich dann irgendwann das Gefühl hatte, dass ich nicht mehr rauskam“, erklärte er.
Ein Bekannter habe ihn angesprochen, dass er als Mitarbeiter der Fahrerlaubnisstelle ja Führerscheine ausstellen könne. „Solche Sprüche hört man häufiger, wenn man bei einer Behörde arbeitet“, sagte der 26-Jährige, der inzwischen Vater geworden ist und eine weitere Berufsausbildung absolviert hat. Der Bekannte habe sich aber später mit ihm treffen wollen, um das Ganze ernsthaft zu besprechen.
Ersten Führerschein als Freundschaftsdienst ausgestellt
Eben jener Bekannte, der ebenfalls Mitglied der späteren Bande gewesen sein soll, habe dann den ersten Führerschein als Freundschaftsdienst erhalten. Über einen Pkw-Führerschein verfügte der Mann bereits. Der Angeklagte stellte ihm einen Motorradführerschein sowie später einen Anhängerführerschein aus. Bei einem Motorradunfall im Mai 2019 kam der Bekannte des Angeklagten ums Leben.
Nach dessen Tod habe er aussteigen wollen, erklärte der Angeklagte. Seitens der anderen Bandenmitglieder sei aber Druck auf ihn ausgeübt worden. Sie hätten angedeutet, dass einige der Abnehmer auch gefährlich seien. Unter ihnen waren dem Angeklagten zufolge auch zwei Mitglieder der Hells Angels.
Einige Käufer in Unfälle verwickelt
Von den Abnehmern seien einige später in Unfälle verwickelt gewesen, berichtete der Ermittler. Er rollte einen sieben Meter langen ausgedruckten Zeitstrahl im Gerichtssaal aus, um Dimension und Abläufe des Betrugs zu dokumentieren.
„Ich möchte nochmal betonen, dass es ein Riesenfehler war, was ich damals getan habe und ich das zutiefst bereue“, sagte der 26-Jährige in seinen letzten Worten vor Gericht. Er sei aber auch froh, dass das Ende des Verfahrens den ersten Teil eines Abschlusses bilde. Er wolle sich nun auf seinen Beruf und seine Familie konzentrieren.
Vermittler bauten Vertriebsnetz auf
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, er habe sein illegales Geschäftsmodell gewinnbringend organisieren wollen. Dazu habe er weitere Personen integriert, die eine Art Vertriebsnetz aufgebaut, zahlungswillige Abnehmer akquiriert und zum Ausstellen des Führerscheins erforderliche Unterlagen der Kunden weitergeleitet hätten. Dazu hätten sie sich mit Wissen des Angeklagten teilweise wiederum Untervermittlern bedient. Pro Führerschein habe die Bande zwischen 500 und 5.000 Euro eingenommen. Die Einnahmen seien untereinander aufgeteilt worden. Der Angeklagte habe durch den Betrug 56.500 Euro erlangt.
Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten sich bereits im Vorfeld des Prozesses auf einen Strafrahmen verständigt, wie der Vorsitzende Richter ausführte. Bei einem Geständnis habe man sich auf vier bis fünfeinhalb Jahre Haft geeinigt. Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich fünf Jahre und drei Monate, die Verteidigung eine Strafe im unteren Bereich dieses Rahmens.
Weiteres Bandenmitglied vor Gericht
Das Gericht legte als Strafmaß schließlich vier Jahre und zehn Monate fest. Zwei Monaten davon gelten dem Vorsitzenden Richter zufolge aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits als abgegolten. Er ordnete zudem die Einziehung des vom Angeklagten eingenommenen Geldbetrags sowie eine dreijährige Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an. Der 26-Jährige verfügt nach eigenen Angaben über keinen Führerschein und hat sich auch keinen illegal ausgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein weiteres mutmaßliches Bandenmitglied steht derzeit wegen besonders schwerer Bestechung in 47 Fällen und Anstiftung zur Falschbeurkundung in 44 Fällen in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Kassel. Der 35-Jährige wird verdächtigt, einen Teil der Vertriebsorganisation aktiv betrieben zu haben. Ein weiterer Beschuldigter wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits verurteilt.