BGH betont: Maklercourtage muss von Verkäufer und Käufer geteilt werden

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses muss die Maklercourtage von Verkäufer und Käufer gleichermaßen getragen werden – das gilt auch in ungewöhnlichen Fällen. Das unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit zwei Urteilen, in denen er am Donnerstag gegen das jeweilige Maklerbüro entschied. Im ersten Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte die Ehefrau des Verkäufers die Maklerin mit der Vermarktung des Hauses beauftragt. (Az. I ZR 32/24 und I ZR 138/24)

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