BGH: Rechte Kampfsportgruppe Knockout 51 womöglich terroristische Vereinigung

In der Debatte über die Einstufung der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. (Az. StB 75-77/24)

Barmer-Report: Hautkrebsdiagnosen teils explosionsartig gestiegen

Die Zahl der Hautkrebsfälle ist in Deutschland laut einem Krankenkassenbericht teilweise explosionsartig gestiegen. Seit dem Jahr 2005 habe sich die Zahl der Menschen mit der Diagnose schwarzer Hautkrebs mehr als verdoppelt, bei weißem Hautkrebs hätten sich die Fallzahlen sogar nahezu verdreifacht, hieß es in dem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Barmer-Arztreport.

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